von Heribert Hillenkamp
Mit großer Liebe, vieler Mühe und auch mit Kosten ist mancherlei gesammelt und zusammengetragen worden, um den späteren Generationen der Familie Hillenkamp einen Einblick in das Leben und Treiben ihrer Vorderen zu vermitteln. In diesem Buche sind die bisherigen Forschungen über unsere Familie verwertet.
Deshalb bitte ich, dieses Buch in Ehren zu halten! Ich kenne die Menschen soweit, dass ich es für möglich halte, ein Nachfahre könne der Familiengeschichte interesselos gegenüberstehen. Daran kann ich nichts ändern. Ich erwarte aber wenigstens von ihm, dass er dem Buche und den hierzu gehörigen Beilagen jede Sorgfalt angedeihen lässt, die den Weiterbestand für seine Kinder sichert. (Hierunter sind die männlichen (Anmerkung 1) Familienangehörigen des Namens Hillenkamp gedacht) Das Buch wird ihm zu treuen Händen übergeben und soll beileibe nicht ein Bilderbuch für kleine Kinder sein. Auch soll es nicht schlechten Eigenschaften großer unvernünftiger Menschen dienen, nicht dazu benutzt werden, ihrem mangelhaften Selbstbewusstsein Scheingeltung zu verschaffen. Da das Buch nur für Familienangehörige Wert hat von Bekannten meist nur aus Neugier, ohne tieferes Interesse, zu lesen gewünscht werden wird, möge es deshalb nicht an Fremde verliehen werden.
Als Anlagen gehören zu diesem Buche:
- eine Kladde mit der Abschrift des Forschungsergebnisse meines Onkels Rudolf Hillenkamp,
- Stammtafel für den Nachweis der Verwandtschaft mit Orth ab Hagen und Stammtafel der Familie Hillenkamp,
- eine kleine Sammlung Briefmarken aus der Inflationszeit,
- Meine Kriegserinnerungen und Zusammenstellung von Kriegsbriefen,
Ein Verkauf der Anlagen darf nicht stattfinden; ein Einzelner soll sich nicht auf Kosten der andern bereichern. Auszugsweise Verwertung des Inhaltes zum gemeinsamen Nutzen der Familienangehörigen ist angebracht.
Übernimmt durch Erbfolge ein weibliches Glied der Familie dieses Buch, so soll sie es dem verwandtschaftlich nächsten Hillenkamp, der männliche Nachkommen hat, weitergeben, sich aber überzeugen, dass Gewähr für gute Behandlung gegeben ist. Eine entsprechende geldliche Entschädigung ist alsdann möglicherweise angebracht. (Anmerkung 2) .
Heribert Hillenkamp